Unternehmen, die Compliance-Audits nicht bestehen, scheitern oft nicht daran, dass ihre Inspektionen unzureichend waren, sondern daran, dass ihre Inspektionsdaten unbrauchbar waren, als ein Auditor darauf zurückgreifen musste. Die Inspektionen fanden statt. Die Ergebnisse wurden festgehalten. Doch als der Auditor konkrete Fragen stellte – wann fand diese Inspektion statt? Wer hat diesen Befund überprüft? Welche Maßnahmen wurden ergriffen? –, konnten die Daten keine Antworten liefern.
Unbrauchbare Inspektionsdaten sind nicht dasselbe wie fehlende Inspektionsdaten. Die Aufzeichnungen existieren. Sie können lediglich nicht das leisten, was Inspektionsdaten im Rahmen eines Audits leisten sollen: mit ausreichender Genauigkeit und Integrität nachweisen, dass der Inspektionsprozess einer Organisation korrekt befolgt wurde.
Zu verstehen, warum Inspektionsdaten unbrauchbar werden – welche konkreten technischen und verfahrenstechnischen Mängel dies verursachen –, ist der Ausgangspunkt für die Entwicklung von Verfahren zur Erfassung von Inspektionsdaten, die einer genauen Prüfung im Audit standhalten.








